Allgemeine Verkaufsbedingungen KARE Design


KARE Design GmbH

Hauptsitz & Showroom

Zeppelinstraße 16

85748 Garching / München

Deutschland  

Fon: +49 89 32082 0  E-Mail: info@kare.de  Fax: +49 89 32082 188 

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I. Allgemeines – Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen.

Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und welche in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsabschluss 

Der Kunde ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Aufträge mit unterschiedlichen Bestell- und Lieferterminen werden als gesonderte Aufträge behandelt.

Eine Bestellung ist auch ohne Unterschrift des Kunden verbindlich.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, das die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ab Werk Garching. Bei entsprechender Zahlungsbedingung werden diese bei Fakturierung um Skonto in Höhe von 5 % hochgerechnet. Unser Mindestauftragswert für die Erstbestellung beträgt für alle Länder innerhalb der EU 2.500,- €, außerhalb der EU 3.500,- €. Der Mindestsendungswert beträgt für Deutschland und Österreich 750,- €, für die Schweiz und restliche EU 1.500,- € und für alle anderen Länder 2.500,- €. Für Lieferungen fallen je nach Entfernung individuelle Frachtkosten an. Lieferungen an Drittländer erfolgen generell unverzollt, unversteuert.

Für den Abschluss einer Transportversicherung berechnen wir zusätzlich 2 % des Netto-Auftragswertes.

Für Aufträge mit einem Auftragswert unterhalb der jeweiligen Frachtfreigrenze fällt ein Frachtkostenanteil in Höhe von 8 % des Netto-Auftragswertes an.

Als Interseroh-Mitglied berechnen wir für die Transportverpackung eine Entsorgungs-Pauschale in Höhe von 0,5 % des Netto-Auftragswertes.

Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum 5 % Skonto, sonst 30 Tage netto. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren gewähren wir 5 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen, sonst 40 Tage netto.

Sämtliche Export-Aufträge werden nur gegen Vorkasse ausgeliefert.

Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. KARE behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch KARE anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die KARE zustehen, die Höhe der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, wird KARE auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. oder 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

V. Änderungsvorbehalt

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Gewicht sowie handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.

VI. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

VII. Gewährleistung

KARE leistet für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm dabei kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Die Rechte aus § 478 BGB bleiben von den Regelungen unter VII. dieser Bedingungen unberührt.

VIII. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

IX. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.